Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma direktbad24.at GmbH

für Kauf-, und Werkvertragslieferungen

 

1. PRÄAMBEL:

Die Firma direktbad24.at GmbH, Roßhaltweg 2, 9400 Wolfsberg (im folgenden Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge entgegen verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen geltend für alle Leistungen, welche der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages in seiner Tätigkeit durchführt. Allfällige Beanstandungen der Waren sind an die oben genannte Firmenadresse zu senden. Dies gilt bei sämtlichen Onlineplattformen über die die Firma direktbad24.at GmbH Angebote einstellt.

Mündlich vereinbarte Veränderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert. Mit Abschluss des Kauf-, bzw. Werklieferungsvertrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers als angenommen.

 

2. KOSTENVORANSCHLÄGE:

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die wesentlichen Eigenschaften der Waren werden durch das Anbot bzw. durch die Bestellung konkretisiert.

Dem Verbraucher werden für Fernabsatzgeschäfte die notwendigen Informationen laut den gegenständlichen AGB’s, rechtzeitig während der Erfüllung des Vertrages, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, bekanntgegeben, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluss schriftlich bekanntgegeben wurden.

In den AGB’s enthalten sind sämtliche Informationen gem. § 5 c Abs. 1 Z1 – 6, sowie § 5 d Abs. 2 Z1 – 4 und Abs. 3 KSchG

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS:

Die Produkte im Onlineshop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern handelt es sich um einen unverbindlichen Onlinekatalog. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellablaufes geben sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Empfangsbestätigung erfolgt sofort nach dem Absenden derselben. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.

Die Bestellung wird erst dann als endgültig und unwiderruflich angenommen, wenn dem Geschäftspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Rechnung über die beim Ausfüllen der Bestellung erfolgten Lieferung oder die Lieferung aus der Bestellung zugeht. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit, so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. PREISE:

Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung durch Gesetz, Verordnungen oder durch Kollektivvertrag vorgeschriebene Lohnkostenerhöhungen, sohin Realkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund der Änderung des Weltmarktpreises für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Monate.

Pauschalangebote können nur schriftlich erfolgen. Umstände die in der Sphäre des Auftraggebers liegen und beim Auftragnehmer die Notwendigkeit zur Ausführung von Regiearbeiten bedingen, werden zu den bekanntzugebenden Regiestundensätzen des Auftragnehmers zusätzlich zum Pauschalanbot in Rechnung gestellt und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Kosten zu bezahlen.

Bei endgültiger Berechnung der Preise gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber.

Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Installations- und Aufstellungskosten. Diese Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für den Kauf im Fernabsatz gelten die angegebenen Preise inklusive aller gesetzlichen Steuern aber exklusive der Versand- und Servicekosten. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Ware, sowie der Versandart in das zu liefernde Land ab und werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung mitgeteilt.

Die gekauften Produkte können nach telefonischer Terminvereinbarung in der Firma des Auftragnehmers abgeholt werden.

 

5. ZAHLUNG:

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Der Auftraggeber ist einverstanden dem Auftragnehmer bei Abschluss eines Kauf-, oder Werkleistungsvertrages eine Einzugsermächtigung zu einem Abbuchungsauftrag über die Kaufleistung zu erteilen.

Zu diesem Zweck gibt der Aufraggeber dem Auftragnehmer seine Kontonummer, sowie das kontoführende Institut bekannt. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und sind vom Auftragnehmer nicht weiterzugeben.

Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, welche mehrere Abschnitte der Leistungsausführung betreffen, sind auf Verlangen des Auftragnehmers Teilanzahlungen entsprechend der Leistungsausführung nach Lieferung jeder einzelnen Einheit zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Akontozahlungen bis 75 % auf die Leistungsausführung zu verlangen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie-, Gewährleistungsansprüche oder Bemängelung zurückzubehalten.

Die wechselseitigen Aufrechnungen von Forderungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderungen in rechtlichem und sachlichem Zusammenhang stehen und der Auftragnehmer diesbezüglich zustimmt.

Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in der Höhe von 12 % verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminsverlust in Kraft treten zu lassen und die übergebenen Leistungen fällig zu stellen.

Bei Zahlungsverzug sind überdies sämtliche Mahnungs-, Inkasso-, sowie Wechselspesen vom Auftraggeber zu tragen.

Zahlungen auf Lieferungen in Fernabsatzgeschäften erfolgen grundsätzlich per Vorkasse, ansonsten über PayPal, bzw. Master- oder Visakarte.

 

6. LIEFERBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSAUSFÜHRUNG:

Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Daten feststehen und der Auftraggeber zur Ausführung des Werkes sämtliche benötigten Daten zur Verfügung gestellt hat, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung geschaffen hat.

Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringliche Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten dem Auftraggeber weiterverrechnet.

Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitsstreiks zählen, berechtigen den Auftragnehmer Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus irgendwelche Ersatzansprüche, gleich welcher Art, entstünden.

Auch für den Onlinekauf sind Teillieferungen möglich. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

7. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE:

Die im Online-Shop bei den einzelnen Waren genannten Lieferzeiten gelten als Lieferfrist, wobei als Werktage die Tage von Montag bis Freitag gelten.

Für eine Bestellung von Artikeln mit unterschiedlichen Lieferzeiten gilt grundsätzlich die längste Lieferzeitangabe. Die bestellten Artikel werden als Gesamtlieferung versandt.

Wir liefern die Ware selbst oder unter Beauftragung von Dritten an die vom Kunden bei der Bestellung genannte Lieferanschrift, dies vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Kunden ebenerdig bis zur Bordsteinkante (bei Lieferung per Spedition) oder bis zur ersten Haustür (bei Lieferung per Paketdienst). Die Liefer- und Versandkosten trägt der Kunde; dies gilt auch, wenn auf Veranlassung des Kunden Teillieferungen vorgenommen werden und sich hierdurch die Versandkosten gegenüber einer Gesamtlieferung erhöhen.

Bestellungen ab einem Bestellwert von 100,00 Euro versenden wir innerhalb von Österreich versandkostenfrei. Die Versandkostenfreigrenze richtet sich nach dem Rechnungsbetrag. Als Rechnungsbetrag gilt der Bestellwert.

Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten.

Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Ereignisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Wurde der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch Umstände, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen verzögert, bewirkt dies, dass die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend verlängert und die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben werden. Die durch Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen.

 

8. BESTELLUNG BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN:

Wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers über eine Bestellung einer Ware annimmt, so ist diese spätestens 30 Tage nach dem auf der Übermittlung der Bestellung folgenden Tag auszuführen. Ist die Bestellung nicht ausführbar, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Übermittlungsfrist verlängert sich sohin nach Mitteilung um den notwendigen Zeitrahmen.

Die endgültige Auftragserteilung bzw. Bestellung der Ware bei Fernabsatzgeschäften erfolgt ausschließlich unter der Akzeptanz der geltenden AGB’s des Auftragnehmers.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT:

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seiner vertraglichen Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und die Arbeiten einzustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihm sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Dritte, die auf die im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehenden Waren zurückgreifen bzw. Ansprüche geltend machen, auf den Eigentumsvorbehalt und die betreffenden Waren hinzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.

 

10. BEIGESTELLTE WAREN:

Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt von seinem Verkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren dem Auftraggeber einen Prozentsatz zu berechnen, der für diesen Auftrag 15 % beträgt. Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

 

11. GEWÄHRLEISTUNG:

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel die bei der Übergabe vorhanden sind. Der Auftraggeber kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) den Austausch der Sache oder eine angemessene Minderung des Entgeltes oder die Aufhebung des Vertrages fordern. Der Auftraggeber kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn es ist für den Auftragnehmer nicht wirtschaftlich und mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, dann steht dem Auftraggeber die Möglichkeit der Preisminderung und sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt die Wandlung des Vertrages zu. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Mängel schriftlich anzuzeigen. Bei Zustimmung der Mängelbehebung durch den Auftragnehmer steht diesem eine Nachfrist zur Mängelbehebung von 30 Tagen zu.

Die Ansprüche aus der Gewährleistung oder aus dem Ersatz des Mängelfolgeschadens erlöschen, wenn der Auftraggeber die Mängel nicht unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzeigt. Darüber hinaus müssen die einzelnen Mängel genau bezeichnet werden sodass der Auftragnehmer Art und Umfang erkennen kann. Um der unverzüglichen Anzeige von Mängeln gerecht zu werden, hat der Auftraggeber die Ware bei Übernahme zu Überprüfen und Mängel an Teilen der Ware sofort nach Übernahme dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Weiters erlöscht die Gewährleistung wenn Mängel und die davon betroffenen Teile inzwischen von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder versucht Instand zu setzen worden sind. Der Mangel ist durch den Auftragnehmer dann im Rahmen der Gewährleistung zu beheben, wenn sein Ursprung vom Auftragnehmer stammt.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden insbesondere wegen Verzug und Unmöglichkeit der Leistung entgangenen Gewinns, erwarteter aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an technischen Daten soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

12. HÖHERE GEWALT:

Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

 

13. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT:

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers 9400 Wolfsberg zuständige Gericht als vereinbart.

Für Vertragspartner aus einem Mitgliedstaat der EU wird der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Auftragnehmers gem. Art. 23 EUGVVO vereinbart.

 

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

Erfüllungsort ist stets der Standort des Auftragnehmers. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.